Elisabeth Ahrensberg Psychotherapie (HPG)

 

 

Terminvereinbarung

Für die Vereinbarung eines Termins rufen Sie mich gerne unter der Telefonnummer 0176 / 47357624 an. Sollte ich gerade dann in einer Sitzung sein, kann ich Ihren Anruf leider nicht entgegen nehmen. Sie können mir aber eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, ich rufe Sie dann baldmöglichst zurück.

Sie können mir  auch eine Email zusenden unter info@praxis-ahrensberg.de


Termine werden von mir extra für Sie reserviert, deshalb bitte ich Sie Ihren Termin, den Sie nicht einhalten können mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Danach stelle ich bei Erstgesprächen 50%, bei Therapiesitzungen 70% im Falle einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen in Rechnung.

Sie können in Bar bezahlen oder den Rechnungsbetrag überweisen.

  

Gesetzliche Krankenkassen:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie in der Regel nicht. Wenn Sie aber unangemessen lange auf einen Therapieplatz z. B. bei einem Psychologischen Psychotherapeuten warten müssen, kann es sein, dass die Kosten übernommen werden. Hier lohnt es sich bei der Krankenkasse nachzufragen.

 

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherung:

Haben Sie eine Zusatzversicherung? Manche private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Leistungen eines Heilpraktiker für Psychotherapie. Reichen Sie meine Rechnungen wie gewohnt bei der Krankenkasse ein und Sie bekommen diese erstattet.

 

Bitte schauen Sie aber vorher in Ihren Vertragsunterlagen nach ob da ausdrücklich steht, dass Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie erstattet werden. Oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.

 

Selbstzahler:

Als Selbstzahler haben Sie den Vorteil, dass gesetztliche oder private Krankenkassen, Versicherungen oder gerichtliche Gutachter keinen Zugang zu Informationen über Ihr Anliegen in meiner Praxis erhalten, ausser Sie wünschen dies ausdrücklich. Sollten Sie sich für ein Beschäftigungsverhältnis in einer bestimmten Berufsgruppe bewerben, kann es von Vorteil sein, dass keinerlei Einträge über eine psychotherapeutische Behandlung oder eine psychiatrische Diagnose vorliegen.

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht, es sei denn, Sie entbinden mich schriftlich von dieser.

 

Elisabeth Ahrensberg, Heilpraktikerin für Psychotherapie